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Seite erstellt am 26.4.24 um 5:04 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Martin007
Datum: Montag, den 11. Juli 2005, um 12:31 Uhr
Betrifft: Straftat

>Solche Hohen Rats Gerichtsverfahren führen aber dazu, daß weder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird noch dieser Akteneinsicht gewährt wird. Somit machen sich Pfahlpräsidentschaft und Hohe Räte nach bundesdeutschen Recht mitschuldig.

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