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Seite erstellt am 19.4.24 um 11:05 Uhr |
Verfasser: Desi Datum: Samstag, den 9. Juli 2005, um 1:06 Uhr Betrifft: Die Frage ist
doch ganz leicht zu beantworten:
Hexenverbrennung ist eindeutig gegen das Gebot - Du sollst nicht töten.Da heiÃt es nicht du sollst nicht töten aber Hexen und Andersdenkende und Menschen anderer Religion darf ich verbrennen.
Und ob das mit oder ohne Billigung der Kirchenführung geschieht ist in dem Fall egal. Das Gebot ist so oder so gebrochen.
Mord bleibt Mord und Mörder bleibt Mörder - egal ob legal oder illegal.
Ein Herr B. aus USA ist genau so ein Mörder wie ein Herr BL. aus Afghanistan. Beide morden und beide sehen sich im Recht. Die Reihe läÃt sich noch beliebig lang fortsetzen: Herr H. aus Deutschland - Herr F. Spanien, Herr P. Chile, alle haben gemordet alle haben sich im Recht gesehen und waren laut ihren Gesetzen auch legitimiert. Der Vatikan hat viele dieser Herren tatkräftig bei ihren Aktionen unterstüzt und damit das Gebot du sollst nicht töten gebrochen. Auch finanzielle Unterstüzung ist Beihilfe zum Mord und somit ein Verbrechen.Was anderes ist es mit MiÃbrauchsfällen. Da ist es nicht klar ob die Kirchenführungen das sofort wissen. Aber und das ist ja das Dilemma das in der kath. Kirchen zum Vorschein kam:
Als sie es wuÃten haben sie den Täter nicht öffentlich angeprangert - nein man hat ihn woanders hinversetzt und die Opfer bedroht und Schweigegeld bezahlt oder noch besser man hat gar nichts getan.
Das ist Beihilfe und das gehört bestraft.Wie sich das bei den Mormonen verhält, weià ich nicht. Aber selbst wenn es da ähnlich wie bei den Katholiken ist, dann gilt das selbe wie für sie und für alle anderen Bereiche des Lebens. Wer den Täter bei bekanntwerden nicht sofort anzeigt und das Geschehen öffentlich macht, der macht sich zum Mittäter und gehört genau so bestraft. In Deutschland gibt das Recht das zum Glück her. Wie es in anderen Länder ist weià ich nicht.