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Seite erstellt am 25.4.24 um 14:16 Uhr |
Verfasser: ibwd Datum: Montag, den 11. Juli 2005, um 16:26 Uhr Betrifft: Beichtgeheimnis
>>Solche Hohen Rats Gerichtsverfahren führen aber dazu, daà weder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird noch dieser Akteneinsicht gewährt wird. Somit machen sich Pfahlpräsidentschaft und Hohe Räte nach bundesdeutschen Recht mitschuldig.
Das gleiche Dilemma haben katholische Priester, die ja durch das Beichtgeheimnis verpflichtet sind, solche Sachen für sich zu behalten.
Ich weià nicht, wie das im Handbuch gehandhabt wird, denke aber, daà ein Kirchengericht den Täter im Rahmen einer vollkommenen BuÃe verpflichten sollte, sich den Behörden zu stellen.