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Seite erstellt am 25.4.24 um 14:16 Uhr
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Verfasser: ibwd
Datum: Montag, den 11. Juli 2005, um 16:26 Uhr
Betrifft: Beichtgeheimnis

>>Solche Hohen Rats Gerichtsverfahren führen aber dazu, daß weder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird noch dieser Akteneinsicht gewährt wird. Somit machen sich Pfahlpräsidentschaft und Hohe Räte nach bundesdeutschen Recht mitschuldig.

Das gleiche Dilemma haben katholische Priester, die ja durch das Beichtgeheimnis verpflichtet sind, solche Sachen für sich zu behalten.

Ich weiß nicht, wie das im Handbuch gehandhabt wird, denke aber, daß ein Kirchengericht den Täter im Rahmen einer vollkommenen Buße verpflichten sollte, sich den Behörden zu stellen.

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