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Seite erstellt am 19.3.24 um 11:39 Uhr
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Verfasser: ThePassenger
Datum: Mittwoch, den 26. November 2008, um 3:41 Uhr
Betrifft: Die Todesstrafe ist abgschafft, Art. 102 GG

Ja , da war ich vorhin mal wieder in einem Rechtsforum, und habe wieder etwas zurückgeblättert (war ein kontroverser thread, ich als Initiator des threads und Vertreter der Todesstrafe unter Schaffung eines imaginären Mordparagraphen "211 b" StGB. Dieser imaginäre 211 b  würde die Todesstrafe  (durch Erschießen und nur bei Männern)  dann vorsehen, wenn die Tatbestandsmerkmale des Mordes folgende wären: besondere Grausamkeit in der Tatausführung, Serienmord, Mord zur  Befriedigung des Sexualtriebes in Verbindung mit Serienmord oder der besonderen Grausamkeit etc. Also: ähnlich wie in den USA.

Viele wollen das hier nicht: sie sind gute Christen und verschließen ihre Augen vor dem Schrei nach Rache seitens der Mordopfer. Sie erheben den Mörder zum wahrhaft Gesegneten, wenn er nur umkehrt! Und das haben sie aus Jeshuah gemacht: jemanden, der Mörder und Totschläger ins Himmelreich erhebt, wenn sie nur umkehren und er (Jeshuah) ihre Verbrechen auf sich nimmt (ihre Sünden und überhaupt alles, was man so abladen könnte). 

Sie (die Christen) haben Jeshuah wirklich ermordet, denn sie haben ihn benutzt und eine Irrlehre aus seinem Wirken gemacht!

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