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Seite erstellt am 27.9.23 um 7:17 Uhr |
Verfasser: ThePassenger Datum: Montag, den 24. November 2008, um 18:40 Uhr Betrifft: Finanzbehörde
Natürlich, Du hast Recht - es ist bei der ev.-luth. Kirche ja eine Steuer, und somit würden die Außenstände vom Finanzamt beigetrieben werden. Die Kirche an sich wäre außen vor, was die Beitreibung anbelangt. Mag wohl auch Sinn der Sache sein, wie mir jetzt scheinen will.
Ja, und zur HLT: da stimme ich dir wohl zu, denn eine Kirchensteuer entspräche nicht ihrer Auffassung, wie von dir beschrieben. Außerdem: falls der Zehnte nicht mehr freiwillig wäre, würde wohl kaum noch jemand der Kirche beitreten. Es wirkt ja so bereits abschreckend genug, denn z.B. bei einer niedrigen Erwerbsunfähigkeitsrente oder bei ALG 2-Bezug o.ä. ist der Zehnte eine erhebliche Belastung.
Aber um das Blickfeld noch einmal auf die (ehrlich gesagt: mir verhaßte) ev.-luth. Kirche zu lenken: Da fließt der Mammon in stillen Strömen, und die bestens bezahlten Pastoren und Pastorinnen können ihr (bezahltes) Unwesen treiben und hoffentlich weiterhin ihre "Kirchen" leerpredigen.