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Verfasser: bjoerny
Datum: Dienstag, den 25. November 2008, um 23:59 Uhr
Betrifft: Rechtfertigung aus Gnade mittels des Glaubens - was das heißt

> Noch eine Frage dazu: Was ist "Rechtfertigung aus Gnade" allein mittels des Glaubens im reformatorischen Sinne?

Die neutestamentliche Rechtfertigungslehre sagt: Das ewige Leben kann der sündige Mensch sich nicht verdienen, er kann es sich nur schenken lassen. Mit anderen Worten: Der Mensch wird von Gott aus Gnade gerechtgesprochen und vom Gericht verschont. Die Gnade besteht darin, dass Gott die gerechte Strafe für die Sünde – den Tod als göttliches Gericht – stellvertretend auf Seinen Sohn gelegt hat; an Seinem Sohn hat Er das Gericht vollzogen anstatt an uns. Damit hat der Sohn Gottes uns von dem Gericht „erlöst“ oder befreit.

D. h., die gerechte Forderung des Gesetzes Gottes – „Der Lohn der Sünde ist der Tod“ – wurde erfüllt, allerdings war Gott gnädig und verschont uns Sünder, indem Er das Gericht auf Seinen Sohn gelegt hat. Wer diese Gnade annimmt, auf die findet die Rechtfertigung durch den Sühnetod Christi Anwendung. Man kann nur gerechtfertigt werden, wenn man im Glauben diese Gnade Gottes für sich persönlich in Anspruch nennt.

Das war eine der ersten Lehren, die die Reformatoren wiederentdeckt haben – und es ist die wichtigste Lehre des christlichen Glaubens: Dem verlorenen Menschen bietet Gott Seine Gnade an (die Rettung durch den Sühnetod Christi), und diese Gnade wird dann wirksam, wenn der verlorene Mensch sie im Glauben annimmt. Das nennt man dann „Rechtfertigung aus Gnade mittels des Glaubens“ im reformatorischen Sinn.

Liebe Grüße
Björn

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