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Beitrag 14 von 128 Beiträgen.
Seite erstellt am 19.3.24 um 8:36 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: ThePassenger
Datum: Montag, den 24. November 2008, um 15:51 Uhr
Betrifft: Also nur in Hessen ...

Beim öffentlich-rechtlichen Status der Kirche würde sich auch ein Rechtsanspruch der Kirche in Bezug auf den Zehnten o.ä. ableiten. Deshalb würde ich gerne wissen, was genau man dort unterschreibt.

Wenn man nämlich die Statuten der Kirche unterschriftlich anerkennt und dieselbe zudem öffentlich-rechtlichen Status besitzt, könnte sie unter Berufung auf diesen öffentlich-rechtlichen Status die Mitgliedsbeiträge im Mahn- und Vollstreckungsverfahren geltend machen, sofern die Zahlung verweigert wurde.

Aber dies ist eher eine Frage für ein Rechtsforum, wohin ich auch gleich mal verschwinden werde.

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