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Beitrag 16 von 128 Beiträgen.
Seite erstellt am 19.3.24 um 10:25 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: ThePassenger
Datum: Montag, den 24. November 2008, um 16:43 Uhr
Betrifft: Zahlungsverpflichtung ?

Also, um dies noch einmal herauszustellen: die Kirche erhebt keine juristisch relevante Forderung gegenüber dem Mitglied in Bezug auf die Zahlung des Zehnten.

Somit stellt der Zehnte auch keinen Beitrag dar, sondern ist eine freiwillige Leistung, die das Mitglied im Rahmen seiner Kirchenzugehörigkeit erbringen kann oder auch nicht.

Jedenfalls wäre der Zehnte nicht einklagbar, da er von vornherein als freiwillige Leistung, deklariert als Spende, anzusehen wäre. Das Mitglied unterschreibt keine zivilrechtlich relevante vertragsähnliche Erklärung in Bezug auf den Zehnten, auch nicht dahingehend, daß das Mitglied die Statuten der Kirche anerkennt? (Dies wiederum wäre dann schon eine indirekte Verpflichtungserklärung zur Zahlung, da dem Erklärenden bewußt sein dürfte, daß die Kirche diesen Zehnten bzw. dessen Zahlung als essentiell betrachtet.)

Wie sieht es eigentlich bei der ev.-luth. Kirche aus? Das sind wohl regelrechte Mitgliedsbeiträge, die zusammen mit der Einkommenssteuer erhoben werden. Man kann sich der Zahlung dabei gar nicht entziehen. Und falls doch? Z.B. als Selbständiger? Was macht eigentlich die ev.-luth. Kirche, wenn ihr jemand vielleicht 500,-- Euro an Mitgliedsbeiträgen schuldet?

Das wird ja immer interessanter!

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