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Beitrag 28 von 105 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 21:24 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Trzoska
Datum: Dienstag, den 12. August 2008, um 7:44 Uhr
Betrifft: Stand neulich in der Zeitung

dass gerichtlich entschieden wurde, dass es rechtens ist, eine Bearbeitungsgebühr (im angeführten Fall 30 €) vonseiten kirchlicher Behörden zu erheben.
Vieleicht kommt die HLT ja auch auf diesen Trichter, da sie sich für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hält.

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