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Verfasser: Trzoska Datum: Dienstag, den 12. August 2008, um 7:44 Uhr Betrifft: Stand neulich in der Zeitung
dass gerichtlich entschieden wurde, dass es rechtens ist, eine Bearbeitungsgebühr (im angeführten Fall 30 â¬) vonseiten kirchlicher Behörden zu erheben.
Vieleicht kommt die HLT ja auch auf diesen Trichter, da sie sich für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hält.