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Seite erstellt am 26.4.24 um 17:44 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Sonntag, den 16. November 2003, um 12:44 Uhr
Betrifft: fragwürdige Behauptungen

Dieser Artikel ist fragwürdig recherchiert. Es wird behauptet, dass es inzwischen in machen Ministerien üblich sei, bestimmte Verbände und Firmen würden früher als Bundestagsabgeordnete über Gesetzesvorhaben informiert.  Der Gute Herr Rudolf Ladwig verschweigt dem Leser jedoch die Vorschrift des § 24 GGO II  (gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Dieser § 24 GGO II, bestimmt, dass bei Gesetzesvorhaben, die entsprechenden Fachkreise (Verbände, etc.), die Entwürfe einsehen können, noch bevor die Entwürfe das Ministerium verlassen.

§ 24 GGO II: Unterrichtung der beteiligten Fachkreise und Verbände:

Bei Vorbereitung von Gesetzen können die Vertretungen der beteiligten Fachkreise oder Verbände unterrichtet und um Überlassung von Unterlagen gebeten werden sowie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Bei Gesetzesentwürfen von besonderer Bedeutung ist, bevor mit den Vertretern der Fachkreise oder Verbände Fühlung aufgenommen wird, eine Entscheidung des Bundeskanzlers einzuholen. Im übrigen ist darauf zu achten, dass mit den Vertretern der Fachkreise oder Verbände nicht in einer Weise Fühlung genommen wird, die dem Kabinett die Entscheidung erschwert.

Fachkreise oder Verbände, deren Wirkungskreis sich nicht über das gesamte Bundesgebiet erstreckt, sind im allgemeinen nicht heranzuziehen.

Da macht es mir schon keinen Spaß mehr den Artikel weiterzulesen, wenn aufgrund dieser alltäglichen Arbeitweise in den Ministerien von "Entdemokratisierung" gesprochen wird. Der gute Herr Ladwig hat wohl noch nie etwas von einer pluralistischen Demokratie gehört.

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