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Seite erstellt am 24.4.24 um 16:35 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Freitag, den 21. November 2003, um 23:48 Uhr Betrifft: Religionsprivilegien sind grundgesetzwidrig
Ich weià ja nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll, wieso du also von "bisher nur den Fall" sprichst. Du vermengst hier was, und man könnte dir dafür leicht unlautere Absichten unterstellen.
Aber gerade dieser Fall zeigt, dass die Sonderechte der Kirchen schon viel zu weit gehen und diese dringend beschnitten werden müssen. Es gibt in Deutschland keinen einzigen Arbeitgeber, der mit dieser Kündigung durchgekommen wäre, aber die Kirchen kommen trotzdem damit durch. Und das, obwohl das Beichtgeheimnis verletzt worden ist. Vielleicht hat er sich ja nicht besonders clever angestellt, war also nicht abgebrüht genug, um einfach seine Schnauze zu halten und seine 10000 DM monatlich weiter einzustreichen, aber ihn entlassen, obwohl er seinen Job gut gemacht hat?
Das ist religiöse Verfolgung in Reinstkultur, aber die Kirchen dürfen das ja. Tolles System, das du da verteidigst und noch ausbauen willst.