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Seite erstellt am 25.4.24 um 8:24 Uhr |
Verfasser: Elvira Datum: Donnerstag, den 25. September 2003, um 20:39 Uhr Betrifft: Wie weit darf Religionsfreiheit gehen?
Herrn Besiers Beweggründe sich pro Scientology zu äuÃern, wenn auch privat bei der Einweihung einer neunen Scientologenniederlassung, kann ich nun mit dem besten Willen nicht nachvollziehen. Dass Scientologen bei uns, um die Akzeptanz religiöser Vielfalt kämpfen, finde ich lächerlich, denn sie werden in nichts in der Ausübung ihrer Religion gehindert.
Diese Meldung passt ja auch bestens zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im "Kopftuchstreit". Das BGV hat nun den Ball an die Länder zurück gespielt und die sollen nun gesetzliche Grundlagen schaffen, damit sich in Zukunft die Gerichte darüber nicht mehr die Köpfe zerbrechen müssen
Die Religionsfreiheit wie sie im Grundgesetz unter Artikel 140 steht, ist die Ãbernahme der Artikel 136- 139 und 141 der Weimarer Verfassung von 1919. Die dort aufgeführten Rechte waren die Folge der Säkularisierung entstanden. Sie entthronten die Kath. Kirche und die Evangel. Landeskirchen und, brachten vielen Menschen die religiöse Abweichungen von deren Anschauungen leben wollten, ein Zugewinn an persönlicher Freiheit. Dazu religiöse Vielfalt innerhalb der Gesellschaft.
Und heute scheinen wir an einen Punkt gekommen zu sein, wo das was damals formuliert wurde und ein mehr an persönlicher Freiheit brachte, ausgenützt wird, für eigennützige Ziele sogenannter Religionsgemeinschaften.
Es wird schwierig bis unmöglich sein dafür Richtlinien zu schaffen, mit denen alle einverstanden sein werden. Vor allem denke ich, wird es nötig sein, für die heutige Zeit neu zu definieren was Religionsfreiheit ist und wie weit diese Freiheit für den Einzelnen oder eine Gruppe auslebbar ist. In wie weit Religionsfreiheit der einen die Grundrechte und den Lebensraum anderer beeinflussen, gar beeinträchtigen darf. Besonders in bezug auf die Erziehung von Kindern und Formen von psychischer Abhängigkeit.
Wenn man die Gesellschaft vorn Sekten und totalitäre Kulte schützen möchte, dann sind Richtlinien unumgänglich. Dies aber wird unweigerlich wieder einen Streit um Religionsfreiheit wie im Grundgesetz verankert, verursachen.
Es würde mich sehr interessieren, wie Ihr darüber denkt.