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Seite erstellt am 19.4.24 um 20:23 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Freitag, den 14. November 2003, um 16:26 Uhr Betrifft: mal was Artverwandtes
Mich interessiert deine Meinung zu der im verlinkten Artikel besprochenen Problematik.
http://www.freitag.de/2003/47/03470602.php
Auszug aus dem Artikel âDas Konkordat zwischen dem Land Brandenburg und dem "Heiligen Stuhl"â:
... Durch verschiedene seit 200 Jahren gezahlte Staatsleistungen dürfte die Abgeltung auch längst geleistet sein. Das Grundgesetz hat Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen, die eine Ablösung derartiger Staatsleistungen fordern.
Dagegen schickt sich das Land Brandenburg an, neue - verfassungswidrige - Staatsleistungen zu schaffen. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der fast sämtliche anderen Subventionen auf dem Prüfstand stehen. Mehr noch, das Land verpflichtet sich im Vertragsentwurf, in fünf Jahren über eine Erhöhung der Kirchensubventionen zu verhandeln. Wie stets in derartigen Verträgen: eine Kündigungsmöglichkeit des Konkordats besteht nicht. ...