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Seite erstellt am 26.4.24 um 14:49 Uhr |
Verfasser: Martin007 Datum: Montag, den 24. Januar 2005, um 14:10 Uhr Betrifft: Taufe zweiter Klasse
Ich kann mir vorstwellen, daà ein Streichen aus den Büchern deshalb so schwierig ist, weil die Tempelriten und das Priestertum nicht für null und nichtig erklärt werden, sondern nur ausgesetzt werden.
Falls also ein Mensch wiedergetauft wird, sind nicht automatisch seine Tempelgelübde wieder in Kraft. Diese werden nicht durch einen zweiten Tempelbesuch sondern in einem besonderen Schreiben von der Chefetage wiederhergestellt mit einem bedeutenden Nebeneffekt,:
Falls das geschieht, wird das zweite Taufdatum gestrichen und des erste vor dem Austritt wieder in den Mitgliedschein eingetragen.