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Verfasser: Gunar Datum: Dienstag, den 18. Januar 2005, um 15:38 Uhr Betrifft: unterschiedliche Ansichten
Tatsache ist jedoch auch, dass man sich auf seine Rechte aus einem begünstigenden Rechtsakt berufen können muss. Die Senatsverwaltung hat festgestellt, dass der Senatsbeschluss Nr. 4650 vom 10.05.1954 ordnungsgemäà zustande gekommen ist, räumt jedoch ein, dass dieser Beschluss tatsächlich nicht im Amtsblatt Berlin veröffentlicht wurde, geht jedoch davon aus, dass dies nicht zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses führt, eben mit der Begründung, dass in Berlin in der Nachkriegszeit eine Veröffentlichung nicht üblich gewesen war. Warum bereits der Beschluss unwirksam sein soll, verstehe ich in deinen Ausführungen allerdings nicht ganz.
Natürlich steht es dir oder wem auch immer frei, die Verwaltungsgerichte in dieser Sache anzurufen, jetzt wäre dafür der passende Moment. Interessant wäre der Ausgang allemal, sollen das mal die Verwaltungsjuristen unter sich ausmachen.