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Verfasser: Renate Datum: Donnerstag, den 30. Dezember 2004, um 17:32 Uhr Betrifft: Indiz für das unrechtmäÃige Treiben der HLT-Kirche?
> Genausowenig, wie du dich selbst taufen kannst, kannst du auch selbst deine Mitgliedschaft einfach niederlegen.
Soso, das kann man deiner Ansicht nach also nur in den "Amtskirchen", die keinerlei Vollmacht von Gott haben?
> Das führt oft zur Verwirrung, weil die Amtskirchen das einfach auf die Standesämter abwälzen. Für mich übrigens ein weiteres Indiz, dass die sich der UnrechtmäÃigkeit ihres Treibens bewuÃt sind.
Für dich ist es also ein Indiz für das "unrechtmäÃige Treiben" einer Kirche, wenn sie den Austritt aus ihrer Gemeinschaft auf die Standesämter abwälzt? Das finde ich interessant, denn damit sagst du auch aus, dass die HLT-Kirche eben dies praktiziert - ein "unrechtmäÃiges Treiben" ohne "heilige von Gott angeordnete Handlung mit übertragener Vollmacht". Denn bspw. in Ãsterreich hat die HLT-Kirche diesen Austritt auf die öffentlichen Ãmter "abgewälzt", denn dort kann man seine Mitgliedschaft "einfach so" aufheben lassen.
> Wenn deren Taufe tatsächlich eine heilige von Gott angeordnete Handlung mit übertragener Vollmacht wäre, wie könnte dann ein Dritter, das Standesamt, die Wirkung dieser Handlung einfach so aufheben?
Tja, wenn du es so siehst, dann ist die Taufhandlung der HLT-Kirche also keine heilige - von Gott angeordnete Handlung mit übertragener Vollmacht. Das wusste ich zwar schon lange, aber ich finde es interessant, dass du es nun auch so siehst - wenn auch aus anderen Gründen als ich. Man lernt nie aus.