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Verfasser: Gunar Datum: Dienstag, den 18. Januar 2005, um 13:06 Uhr Betrifft: HLT ist KdöR in Berlin
Die HLT-Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin. Rechtsgrundlage hierfür ist der Senatsbeschluss vom 10. Mai 1954. Dieser Beschluss ist rechtswirksam. Eine Veröffentlichung war damals nicht üblich. Diese Information ist amtlich, die HLT-Verwaltung wird in den nächsten Tagen von der Senatsverwaltung darüber sicherlich noch einmal in Kenntnis gesetzt werden.
Der Ein- und Austritt ist in Berlin damit definitiv über das Amtsgericht möglich.