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Beitrag 5 von 78 Beiträgen.
Seite erstellt am 20.4.24 um 15:39 Uhr
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Verfasser: gustl
Datum: Donnerstag, den 30. Dezember 2004, um 13:30 Uhr
Betrifft: Da bin ich mal gespannt auf Deine Erfahrungen.

Rein von der Logik her wäre es eigentlich nicht möglich auszutreten, weil du ja auch nicht eingetreten bist. Du wurdest getauft, das ist eine Amtshandlung eines Priestertumsträgers und genauso muß dir nach dem Gesetz der Logik Deine Mitgliedschaft wieder durch eine Amtshandlung eines Priestertumsträgers entzogen werden.
Genausowenig, wie du dich selbst taufen kannst, kannst du auch selbst deine Mitgliedschaft einfach niederlegen.
Das führt oft zur Verwirrung, weil  die Amtskirchen das einfach auf die Standesämter abwälzen. Für mich übrigens ein weiteres Indiz, dass die sich der Unrechtmäßigkeit ihres Treibens bewußt sind. Wenn deren Taufe tatsächlich eine heilige von Gott angeordnete Handlung mit übertragener Vollmacht wäre, wie könnte dann ein Dritter, das Standesamt, die Wirkung dieser Handlung einfach so aufheben?

Also ich bin neugierig!

Gustav

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