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Seite erstellt am 27.4.24 um 6:38 Uhr
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Verfasser: Ghost
Datum: Dienstag, den 29. Januar 2013, um 23:10 Uhr
Betrifft: "Austritt stattgegeben!"

Soviel ich weiss, ist ein Austritt de jure nicht möglich, weil es dafür keine Grundlage in den Statuten gibt. Ein Austritt de facto schon eher, indem man einfach nicht mehr hingeht und den Zehnten nicht mehr zahlt. Man wird bis zum Alter von 120 Jahren als Miglied geführt. Ich weiss gar nicht, was daran so störend sein kann? Als ich damals, Anfang der Achtziger, aus der Ev.-Luth. Kirche ausgetreten bin, habe ich von denen auch keine explizite Bestätigung erhalten, sondern lediglich vom Standesamt eine beurkundete Austrittsbescheinigung, die auch nur fiskalisch von Wert war, weil ich nun keine Kirchensteuerbeiträge mehr entrichten musste.

Keine Bestätigung von der Ev.-Luth. Kirche, kein Bedauern über meinen Austritt, kein Talarträger, der mich besuchte und nach den Gründen meiner Entscheidung fragte. Nichts desgleichen. Nicht einmal irgendwie ein Anruf, oder irgendein Versuch, mich umzubewegen. Nein, das hatten sie nicht nötig, weil ihre Taschen (noch) voller Moneten waren. Aber es stört mich nicht. Hauptsache, sie kriegen keine Kirchensteuerbeiträge mehr von mir. Da ich nicht immer so schlecht verdient habe, habe ich somit ca. 10.000 Euro in den ca. dreißig Jahen nicht an die Ev.-Luth. Kirche bezahlt, und somit einen ihrer Pastoren/innen weniger alimentiert. Und das freut mich außerordentlich.
:-)

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