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Seite erstellt am 27.4.24 um 6:53 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Montag, den 15. Februar 2010, um 17:52 Uhr Betrifft: Wie gesagt, juristisch nicht gerade gut bewandert ...
Aber wenn man aus Idaho kommt? Ist es die Bergluft?
> Beleidigung und üble Nachrede...
> .. ist ein Ding der Zivilgerichte. Und nun spam nicht weiter.Aber nein, in erster Linie obliegt deren Verfolgung der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ahndung im Verfahren der Strafgerichtsbarkeit. Die Zivilgerichtsbarkeit kann sich dann nur auf die strafrechtlich erwiesene Verwerflichkeit stützen und ggf. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen Geltung verschaffen.
Im Ãbrigen kann natürlich ein Amtsgericht Verfügungen erlassen, die einen etwaigen Tatbestand einer Beleidigung o.ä. betreffen. Aber das ist eine andere Sache.