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Seite erstellt am 26.4.24 um 15:25 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Dienstag, den 25. Februar 2003, um 11:25 Uhr
Betrifft: Theologie nur mit Bestandsschutz

Dein Beitrag hat mich köstlich amüsiert. Vor allem natürlich deshalb, weil er so zutreffend ist. Wobei er auch ein typisches (derzeitiges) Phänomen bei den HLTs aufwirft: Eine Lüge kann ein Gott nicht verüben, ohne nicht mehr ein Gott sein zu können, aber eine Geschwindigkeitsübertretung schon, obwohl beides Verstöße gegen das herrschende Gesetz sind. Das schlägt auf die verbreitete Ansicht bei den HLTs durch: Die Verkehrpolizei und das Finanzamt zu bescheißen ist schick, aber wehe man trinkt eine Tasse Kaffee oder lässt mal eine Versammlung ausfallen. Gesetzestreue ist bei den HLTs eine Frage der Auslegung, ihrer eigenen Auslegung versteht sich. Deshalb ist der zwölfte Glaubensartikel Makulatur, eben nichts, worauf sich ein Herrscher berufen könnte, um Gesetzestreue von den HLTs einzufordern.

Die Regeln für das Sühnopfer ändern? Ich habe einst gelernt, dass auch Gott das nicht kann, weil er dabei an das ewige Gesetz gebunden ist. Welche Spielräume ihm das Gesetz aber bei der Aufstellung der Regeln lässt, das kann man nicht wissen, und das beinhaltet tatsächlich eine Ungewissheit, die aber nicht weiter auffällt, da es in der mormonischen Eschatologie sowieso keine Gewissheit gibt. Wenn man den Gott der HLTs nun aber doch haftbar machen kann, dann kann man sich zumindest auch auf einen Bestandsschutz bei Veränderung der Erlösungsregeln berufen.

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