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Seite erstellt am 28.3.24 um 12:12 Uhr
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Verfasser: Elvira
Datum: Freitag, den 21. Februar 2003, um 12:12 Uhr
Betrifft: Praktiken der evangelischen Landeskirchen

>Das heisst im Klartext, dass es der evangelisch-lutherischen Kirche gestattet ist, Kindern anderer Religionen den Zutritt zu ev.-luth. Kindergärten zu verweigern. Oder auch Fachkräften anderer religiöser Zugehörigkeiten den Zugang zu einem Beschäftigungsverhältnis in den eigenen Einrichtungen zu verwehren. Diese unethische Ungerechtigkeit geht sogar so weit, dass die Universitäten einen Studenten Religionswissenschaft auf Lehramt studieren lassen, ihm aber auf Länderebene (! ---von wegen Amtskirche und Trennung von Staat und Kirche) den Zugang zu einer Lehramtsstelle zu verwehren, wenn er nicht der passenden Religion angehört. Voll verrückt! Das heisst, hier wird die liberal-demokratische Gesetzgebung dergestalt ausgelegt, so dass ihr dennoch im Ergebnis ein Bärendienst erwiesen wird.

Zu den von Dir und Nyu dargestellten Praktiken der ev. Kirche könnte ich noch einiges aus meinem Bundesland erzählen. Eine einheiliche Regelung in diesen Dinge in ganz Deutschland wird es kaum geben. Die Ev. Kirche in Deutschland stellt keineswegs ein so einheitliches Gebilde dar, wie wir sie von außen wahrnehmen. Vielmehr ist sie aufgesplittert in die verschiedenen evangelischen Landeskirchen, die noch nicht mal identisch sind mit den Bundesländern. Der theologische Backround ist auch nicht überall lutherisch und die Landeskirchen besitzen viel Unabhängigkeit und sind eisern bemüht die auch zu behalten. Hier in Baden- Württemberg konnten sich die Landeskirche von Baden und die von Württemberg, vor zwei Jahren nicht mal auf ein neues, gemeisames Gesangbuch einigen.

Hier im Kernland des Pietismus sind praktisch alle Kindergärten von der ev. Kirche getragen. Es gibt aber keine Beschränkung bei der Aufnahme, gemessen an der Religionszugehörigkeit. Das wohl auch aus praktischen Gründen, denn es gibt hier viele Kinder islamischer Herkunft und da es kaum andere Kindergarternträger gibt auch kaum Kommunale, sind die kirchlichen Kindergärten gezwungen auch nicht evangelische Kinder aufzunehmen.
Bei der Ausbildung von Altenpflegern durch das Diakonische Werk gibt es ebenfalls keine Zugangsbeschränkungen für Schüler und Lehrkräfte, hinsichtlich ihrer Religionszugehörigkeit.

Dennoch nimmt die Kirche Einfluss. Gerade hat die Landeskirche Württemberg nach langem Hin und Her einen neuen Bischof gewählt. Durchsetzten konnte sich ein strenger Pietist. Und prompt kam eine enstprechende Einflussnahme, die  schon zum Lachen wäre,  wenn es nicht so traurig wäre: Die Kindergartenkinder dürfen nämlich an der bevorstehenden Fastnacht (Fasching/ Karneval wie immer Ihr es nennt) nicht mehr wie bisher verkleidet in den Kindergarten kommen.
(Pietistische Protestanten glauben sich damit gegen den Katholizismus abgrenzen zu müssen und sehen den leibhaftigen Teufel dabei im Spiel.)

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