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Verfasser: JesseX Datum: Dienstag, den 5. Januar 2010, um 1:25 Uhr Betrifft: Nach welchen MaÃstäben urteilt denn ein Gericht?
Hallo, Gipfelstürmer. Erst einmal möchte ich anmerken, daà ich die Antwort Trzoskas, auf die Du dich bezogen hast, in erster Linie recht witzig fand; aber sie hat auch einen wahren Inhalt. Und ein für den Angeklagten ganz übles Faktum ist und bleibt der umstrittene Ursprung eines deiner Kirche zugrundeliegenden Bücher mit dem besonderen Kapitel des Buches Abraham.
Deine Frage:
>2. Wie kann ich trotz meiner unzureichenden intellektuellen Möglichkeiten sichergehen, dass Deine Argumentationen substanziell sind?<Zitat Trzoska:
"Erfahrungswerte, Erkenntnis, Selbsterkenntnis, der heiÃe Draht zum Allwissenden und viel Lesen von antimormonischer Literatur. Fange am besten hier an:
www.buchabraham.de.tl"Und so witzig wie nun auch dies klingen mag: zumindest in der deutschen Straf- und ZivilprozeÃordnung (in der Schweiz wohl nicht unähnlich) obliegt dem Gericht die freie Beweiswürdigung. Soll heiÃen: Ein Gericht kann somit Beweisanträge zulassen oder verwerfen, es kann die Beweise nach seinem Ermessen würdigen. Umsonst sagt man ja auch nicht: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
Und da haben wir es schon wieder: nicht einmal vor einem wie von Dir angeführten imaginären Gericht müÃte zwangsläufig die halbe Literaturwelt herbeigezogen werden ... andererseits möchte ich aber die deinerseits herbeizitierten Argumente nicht herabwürdigen; aber es ist fast schon so, wie in einer Expertenrunde im Fernsehen: der Eine wirft dem Anderen Ignoranz oder gar Inkompetenz vor usw. usw. (das ist hier ja nicht ganz der Fall, aber nur mal so angedacht). Letztendlich sind es dann aber die weltanschaulichen Beweggründe, die jeden in seiner Sichtweise verbleiben lassen.