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Verfasser: ThePassenger
Datum: Donnerstag, den 4. Dezember 2008, um 23:30 Uhr
Betrifft: Irrtum! Falschaussage ist strafbar!

Von "Schädel einschlagen" war nie die Rede, nur von "auf die Fresse hauen".  Erkenne ich da die §§ 186, 187 StGB? (Ãœble Nachrede, Verleumdung), Frau Inquisitorin? Und man sollte doch nicht "glauben", wenn man zitiert. Also, immer langsam mit den schwulen Pferden.

So, und ihr habt gegen keine Regeln verstoßen? Stelle dich vor einen Spiegel, und frage: "Spieglein, Spieglein an der Wand, bin ich frei von aller Schand?" Und der Spiegel wird antworten:

"Ja, Sappho, das bist Du! Doch Passenger im fernen Land ist freier noch von all der Schand."

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