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Seite erstellt am 26.4.24 um 17:51 Uhr
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Verfasser: Desi  1
Datum: Freitag, den 15. September 2006, um 19:06 Uhr
Betrifft: Doch es ist so

wenn ich Arbeitslosengeld bekomme, zahle ich zwar keine Einkommenssteuer in dem Sinne, aber es werden Pauschalbeträge für die Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und eben Kirchensteuer abgeführt.
Da kann man sich auch nicht dagegen wehren.

Hier ein Urteil dazu:

>Kirchensteuer muss gezahlt werden

Arbeitslose, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes trotzdem den Kirchensteuerabzug hinnehmen. Solange die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen Kirchensteuer zahlt, kann sie als gewöhnlich anfallender Entgeltabzug berücksichtigt werden. Allerdings kann sich das Verhältnis der Kirchensteuerzahler zu den Nichtzahlern weiter verändern. Dann wird es fraglich, ob noch von einer "überwiegenden Mehrheit" der Kirchensteuerzahler auszugehen ist.<

Die Beträge die auf diese Weise zusammen kommen werden nach irgendeinem Schma an die Kath. + Evang. Kirche aufgeteilt.

Ausserdem wird mein Arbeitslosengeld auch dann versteuert (beim Jahresausgleich) wenn mein Ehepartner ebenfalls verdient. Dann wird das in die Gesamtsumme des Haushaltseinkommens mit eingerechnet.

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