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Verfasser: Amias
Datum: Mittwoch, den 20. Juli 2005, um 1:34 Uhr
Betrifft: Gewagte Behauptungen

> Denn Rom steht immer noch auf dem Standpunkt - wenn die Mutter sich für ihr Leben entscheidet und nicht für das des Kindes begeht sie eine Todsünde. Diese ist nur zu verhindern wenn sie sich dafür opfert, das das Kind lebend geboren wird und dann sofort getauft werden kann. Auch wenn es dann sofort verstirbt. Also lieber zwei Tote als eine überlebende Mutter mit einer Totsünde.

Also ich glaube grundsätzlich nicht alles, was man mir auftischt. Deine Behauptung ist ziemlich starker Wein, daher fordere ich an diesem Punkt einen Beweis.
Vielleicht traue ich ja einer Mutter zu viel zu oder ich bin einfach nur ein Träumer, aber welche Mutter würde sich im Eifer des Gefächts gegen ihr Kind entscheiden, einem Menschen, dass 9 Monate in ihr war und sie es zu lieben gelernt hat? - Nimm es bitte nicht persönlich, aber deine Zeilen hören sich vielmehr kämpferisch als realistisch an.

> Rom billigt ja nicht einmal Abtreibungen wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht.

Eine Abtreibung ab den 5. Monat wird von der Europäischen Staatengemeinschaft als Mord geahndet, da vor diesen 5 Monaten das "Wesen" im Mutterleib nicht als Mensch anerkannt wird. In diesem Stadium lässt sich gar nicht sagen, ob das Kind für die Mutter ein Problem darstellt, weil es einfach noch nicht groß genug ist. Daher spielt es keine Rolle, ob nun Rom selbst im 9. Monat die Abtreibung erlauben würde, da sonst die Mutter in dem Staat, in dem sie lebt, eine Straftat begehen würde.

> Das die Praxis heute selbstverständlich anders aussieht (und das gefällt mir auch nicht immer) ist etwas anderes und hat mit dem zunehmenden Abfall von der Kath. Kirche zu tun.

Na über das Absprechen von Christsein haben wir ja mit schon oft diskutiert. Ich würde eine katholische Frau, die sich zur Abtreibung entscheidet, nicht als eine Abgefallene abstempeln. Keiner ist perfekt, nur sollte man sich stets seiner Sünden bewusst sein und anschließend umkehren.

> Aber nur weil es heute nicht mehr in diesen extremen Ausmaßen praktiziert wird, heißt es noch lange nicht, das es nicht mehr Kirchengesetz ist.

Ich bin immernoch der Meinung, dass Kirchengesetze in einem Kirchengesetzbuch eingetragen sein müssen. Daher werde ich erst gläubig, wenn ich diese Stelle in einem in kraft getretenen Dokument zu sehen bekomme. Bevor mir keiner einen Beweis bringt, werde ich das auch nicht glauben.

So und nun fahre ich für die nächsten 5 Wochen in den Urlaub, schönen Sommer noch!

ciao

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