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Verfasser: Desi Datum: Dienstag, den 19. Juli 2005, um 19:22 Uhr Betrifft: Es gibt aber
die Anweisung, das Kind zu retten und nicht die Mutter - es ist wichtiger das das Kind noch getauft werden kann, als das die Mutter überlebt. Denn Rom steht immer noch auf dem Standpunkt - wenn die Mutter sich für ihr Leben entscheidet und nicht für das des Kindes begeht sie eine Todsünde. Diese ist nur zu verhindern wenn sie sich dafür opfert, das das Kind lebend geboren wird und dann sofort getauft werden kann. Auch wenn es dann sofort verstirbt. Also lieber zwei Tote als eine überlebende Mutter mit einer Totsünde.
Der hypokratische Eid wird somit ausser Kraft gesetzt
Dies Ansicht wurde zwar 1976 von der deutschen Bischofkonferen etwas abgemildert in dem die Bischöfe zwar die ärztliche Gewissensbildung respektieren aber es ändert nichts daran, das sie immer noch auf dem Standpunkt stehen, wenn es darum geht Mutter oder Kind - nur eine tote Mutter ist eine gute Mutter.
In Rom selbst wird die ärztliche Gewissenentscheidung bis zum heutigen Tag nicht anerkannt.
Dieser Standpunkt ist ja auch die Grundlage für das allgemeine Abtreibungsverbot. Rom billigt ja nicht einmal Abtreibungen wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht.Das die Praxis heute selbstverständlich anders aussieht (und das gefällt mir auch nicht immer) ist etwas anderes und hat mit dem zunehmenden Abfall von der Kath. Kirche zu tun.
Es mag sicher auch daran liegen, das viele Ãrzte nicht mehr katholisch sind. Aber nur weil es heute nicht mehr in diesen extremen AusmaÃen praktiziert wird, heiÃt es noch lange nicht, das es nicht mehr Kirchengesetz ist.