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Seite erstellt am 26.4.24 um 2:47 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Donnerstag, den 23. Februar 2006, um 23:36 Uhr
Betrifft: Erläuterung

>Meiner Meinung nach braucht der Verein (Deutschland) mal ein bischen Zucht und Ordnung und wieder eine strenge moralische Ausrichtung, damit der karren wieder aus dem Dreck gefahren werden kann!
>Wenn die Kirche sagt, weg mit dem ganzen dreck von Rumhurern, Dieben, Betrügern, Ehebrechern und Verrätern, dann sage ich: Geil, recht haben Sie!
>Vielmehr ist es ja so, dass die meisten Leute, die die Kirche verlassen, sich zumeist fieser übertretungen schuldig gemacht haben und nun sauer auf die Kirche sind, weil sie rausgeflogen sind aus dem Verein.

Aus diesen Zitaten geht hervor, dass Diskutant "Tempelritter" die bestehende verfassungsrechtliche Ordnung in der Bundesrepublik beseitigen will. Er fordert dagegen die Einrichtung einer strengen totalitären Ordnung, welche die bestehenden grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unterläuft. Er fordert eine Art christlichen Fundamentalismus, der nicht den demokratischen Grundsätzen eines Rechtsstaates entspricht. Ein latenter Aufruf zu Gewalt und Aggression gegen Andersdenkende ist in seinen Worten durchaus erkennbar. Er beschimpf Menschen, die aus einer Kirche ausgetreten sind, in der er selbst Mitglied ist. Die negative Religionsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland gestattet auch die Abkehr von einer Religion. Demzufolge hat er nicht das Recht, Menschen, die von ihrer negativen Religionsfreiheit Gebrauch machen, zu beschimpfen und zu beleidigen. Er unterstellt also diesen Menschen, sie hätten sich "fiesen Übertretungen schuldig gemacht". Diese Unterstellung erweckt folglich den Eindruck, Ausgetretene aus der Kirche, seien Gesetzesbrecher bzw. Verbrecher. Solche Unterstellungen sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie wurden vielmehr dazu verwendet bestimmte Menschen zu diffamieren. Ob dies schon den Tatbestand einer Beleidigung umfasst, mag dahin gestellt sein. Jedenfalls hat der Diskutant eindeutig eine Grenze überschritten, die für den Betreiber eines solchen Diskussionsforums bereits eine konkrete Gefährdungslage herbeigeführt hat. Da der Diskutant bereits vorgewarnt war, bleibt dem Betreiber nichts anderes übrig, als die Notbremse zu ziehen, um nicht selbst zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme zu bekommen.

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