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Seite erstellt am 27.4.24 um 1:18 Uhr
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Verfasser: Desi
Datum: Mittwoch, den 17. August 2005, um 15:18 Uhr
Betrifft: Wo ist dieses Paradies ???

Da muß ich hin - unbedingt !

Deine Aussage ist in keinster Weise zutreffend. Da hat iwdb ausnahmsweise recht und es sind nicht nur die Freiberufler, es trifft genau so Hausfrauen, Erwerbsunfähige pp. ( Sozialhilfe im alten Sinne gibt es gar nicht mehr !)

Beispiel:

Ich (geschieden) lebe mit meinem "Mann" (ebenfalls geschieden) in einer Wohnung zusammen (nicht verheiratet !)

Er zahlt von 2200 € Nettoeinkommen 980 € monatlich Unterhalt an die geschiedene Frau + für die Kinder (die aber 2 Wochen im Monat bei uns sind), ebenso muß er 300 €  monatlich einen Kredit tilgen, der aus der Ehe stammt.

Ich bin längerfristig erwerbsunfähig, bekomme weder Arbeitslosengeld 2, noch Hartz 4, noch irgend eine Art von staatlicher Unterstützung. Derzeit bin ich nicht mal Krankenversichert, da ich keine Chance habe, in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen, nur Privat und da komme ich auf Grund meiner Krankheiten nicht mehr hinein ( der Monatsbeitrag läge bei ca. 650 Euro) Da ich im Jahr vor der Scheidung, vom Arbeitsamt aus bei meinem Ex mitversichert war, und der als Bundesbeamter als Privatpatient gilt, ist für mich auch jedes Recht erloschen mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Plichtversichern zu lassen. (Dank sei den so wahnsinnig kompetenten Menschen in den Arbeitsagenturen!)

Ich bekomme keinerlei Unterstüzung, da wir als eheähnliche Lebensgemeinschaft gehandelt werden. Bei den Berechnungen zur "Sozialhilfe" wird aber nicht berücksichtigt das er Unterhaltspflichtig ist ("Privatvergnügen") damit liegt er über dem Grundbedarfssatz für 2 Personen. Aber selbst dann wäre es fast unmöglich mich in eine Krankenversicherung zu bringen. Auch wenn wir heiraten würden, gäbe es keine Möglichkeit, da mein Neuer Landesbeamter ist und da gibt es keine Ehegattenmitversicherung. Ich habe bereits einen Rentenantrag gestellt, aber die Bearbeitung kann bis zu vier Jahre dauern. Da müssen Gutachten erstellt werden pp. der erste Antrag wurde bereits kommentarlos abgelehnt, ohne genau Prüfung der Fakten. Also liegt das beim Rechtsanwalt ....der Gerichtstermin ist in ca. 2 Jahren wegen Überlastung der Gerichte.

Ich war dann ganz schlau und habe zu Plan B gegriffen - ich beantrage eine eigene Wohnung. Ein Zimmer hätte mir ja gereicht. Ja von wegen - es wurde mir sofort versuchter Sozialbetrug unterstellt und der Antrag abgelehnt. Da ich aber nicht gewillt bin mich von dem Mann den ich liebe und mit dem ich lebe zu trennen und ihn nie wieder zu sehen nur um Krankenversichert zu werden, habe ich den Antrag nicht nochmal gestellt.

Die Arbeitsstelle die ich derzeit habe, ist "nur" ehrenamtlich und das aus dem einem Grund, ich kann arbeiten wenn ich fit bin und daheim bleiben wenn es gesundheitlich gar nicht geht. Denn welcher "normale" Arbeitgeber stellt jemand ein, der im Jahr 7 Monate ein Totalausfall ist ?

Das ganze ist ja wie ein Perpetuum Mobile, wenn ich regelmäßig zum Arzt könnte und regelmäßig meine Medikamente bekäme wäre ich innerhalb eines halben Jahres wieder voll arbeitsfähig. Da ich aber nicht Versichert bin, ist das eben nicht möglich.

Zum Glück habe ich einen Arzt, der mir Medikamente aus der Praxis mit gibt wenn es bei mir gar nicht mehr geht, und der auch mal drei Monate warten kann wenn ich die Rechnung nicht sofort zahlen kann.

Leider bin ich da kein Einzelfall, es gibt ca. 500 000 Menschen in Deutschland denen es ganz genau so geht. Meistens sind es ehemalige Selbstständige oder Freiberufler und vorallem geschiedene Frauen. Die Gründe sind mit Sicherheit bei jedem anders, aber die Auswirkung ist die selbe.

Soviel dazu das in Deutschland jeder das Recht hat auf Sozialhilfe......

Ach ja ich habe 19 !!!! Jahre voll Sozialversicherungspflichtig gearbeitet - ohne Unterbrechung !

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