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Verfasser: Desi
Datum: Freitag, den 19. August 2005, um 2:36 Uhr
Betrifft: So wieder was vergessen

ich werde schön langsam alt *stöhn*

Also wir leben länger als drei Jahre zusammen, er zahlt meinen "Unterhalt" sprich Miete, Nahrung, Klamotten. Wir habe nur ein Schlafzimmer und das Kinderzimmer das ja von den Kindern abwechselnd bewohnt wird.
Wir streiten ja auch nicht ab, ein Paar zu sein, wir steiten nur ab in irgend einer Form rechtlich miteinander so verwandt zu sein, das wir uns gegenseitig Unterhaltspflichtig wären.

Aber wir sind  eine eheähnliche LG - Bedarfsgemeinschaft.

Das Gehalt wird so wie du sagst herangezogen, die Ausgaben werden abgezogen. Nur eben nicht alle Ausgaben. Unterhalt für die Ex - die Kreditraten zu denen er bei der Scheidung "verurteilt" wurde, ein Teil des Kindesunterhalts pp. fallen nicht darunter. Damit sind wir dann um rund 30 Euro über der Grenze.

Was aber  nichts daran ändert das wir das Geld ja nicht real zur Verfügung haben

Das von dir zitierte Urteil hat nur ein paar kleine Haken - leider-

Wenn ich einen Partnerschaftsvertrag (Homo - Ehe) abschließe, dann bin ich miteinander verwandt - wie Ehegatten. Zwar nicht mit den selben Rechten, aber mit den selben Pflichten.

Wir haben aber keinerlei Vertrag abgeschlossen, sind rechtlich gesehen also Fremde. Keinerlei Verwandschaft oder so... trotzdem wird bei Partnerschaftsverträgen, jeder als Individuum betrachtet, bei zwei Menschen die zusammen Leben, aber automatisch davon ausgegangen das sie sich gegenseitig unterstüzen....es gibt zu der selben Problematik aber auch genau gegenteilige Urteile - das wird noch Ewig dauern bis die sich mal einige werden.

Selbst eine eidesstattliche Versicherung meines Freundes das er  in Not- und Wechselfällen des Lebens nicht für mich einsteht sondern mich raus wirft, hat nix gebracht.

Die haben ja alles Register gezogen ... sein gesamtes "Vermögen" mußte er offen legen. Selbst das Haus, in dem seine Ex wohnt wollten sie heranziehen. Das durften sie zum Glück nicht....

> >Ich war dann ganz schlau und habe zu Plan B gegriffen - ich beantrage eine eigene Wohnung. Ein Zimmer hätte mir ja gereicht. Ja von wegen - es wurde mir sofort versuchter Sozialbetrug unterstellt und der Antrag abgelehnt.

> Auch hier würde mich die Begründung der Behörde interessieren. Vorallem aufgrund welcher Beweise soll sie zu dem Ergebnis gekommen sein.

Es wird einfach angezweifelt, das ich ihn nie wieder sehe. Und die haben in diesen Fällen auch die Möglichkeit das zu kontrollieren. Wenn sie uns also miteinander erwischen würden, gäbe es ziemlich Probleme. ( die zweite Zahnbürste im Bad...ect. pp.)
Ich hatte ja nur (damals noch) Sozialhilfe beantragt, wegen der Krankenversicherung. Geld wollte ich ja gar keines... wir kommen ja über die Runden.

Am Ende gab ich das alles zum Rechtsanwalt, und die steriten sich heute noch - in ca. 1 Jahr werden wir einen Gerichtstermin haben. Die Sache füllt bereits drei dicke Leitzordner.

Was mich halt extrem ankotzt, ist einfach die Tatsache, das er in die Rolle meines Unterhaltszahlers gedrängt wird. Wäre ich jetzt mit einer Frau verpartnert, hätte ich keinerlei Probleme, all das zu bekommen, was mir zusteht. Da macht es sich der Staat einfach zu leicht. Ich würde ja nichts sagen, wenn ich dann auch Anspruch auf seine Rente hätte oder er auf meine, wenn es mal soweit ist und einer von uns stirbt, aber da sind sie nicht so freigiebig - ich wäre auch damit einverstanden wenn er in der Lohnsteuergruppe 3 für Ehegatten wäre, denn so werden wir ja behandelt - aber das sacken sie dann lieber selber ein....

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