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Beitrag 28 von 29 Beiträgen.
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der Beitrag:
Verfasser: Desi
Datum: Donnerstag, den 18. August 2005, um 22:00 Uhr
Betrifft: Genau damit

Vielmehr liegt eine eheähnliche Gemeinschaft - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - nur vor, wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann.

1 Schlafzimmer
1Konto - seines
usw.

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