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Verfasser: Desi Datum: Donnerstag, den 18. August 2005, um 22:00 Uhr Betrifft: Genau damit
Vielmehr liegt eine eheähnliche Gemeinschaft - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - nur vor, wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann.
1 Schlafzimmer
1Konto - seines
usw.