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Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 26. November 2003, um 19:58 Uhr
Betrifft: falsche Bestätigungen ausgestellt: Bank in zweiter Instanz verurteilt

Münchner Merkur
26.11.2003

Bank in zweiter Instanz verurteilt

12 000 Euro Entschädigung verlangt

Landkreis - Ein Gerichtsurteil lässt die geprellten Wabag-Anleger jetzt auf Entschädigung hoffen. Um fast 100 Millionen Euro hatte die ehemals in Oberhaching ansässige Wirtschaftsanalyse- und Beratungs-Aktiengesellschaft Wabag 1000 ihrer Kunden geschädigt (wir berichteten mehrfach). In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht München jetzt einem geschädigten Kapitalanleger Recht, der bei der Trentec AG, einer Projektaktiengesellschaft der WABAG, investiert hatte. Geklagt hatte der Mann gegen die Raiffeisenbank Isartal eG mit Sitz in Schäftlarn, die vormals als Raiffeisenbank Straßlach-Dingharting die Oberhachinger Firma betreut hatte und jetzt knapp 12 000 Euro Entschädigung zahlen soll. Die Bank hat nach Überzeugung des Gerichts falsche Bestätigungen über tatsächlich nicht vorhandenes Kapital zur Vorlage beim Registergericht ausgestellt.

"Bei Kapitalerhöhungen muss man dem Registergericht eine Bank-Bestätigung vorlegen, die beweist, dass der Firma das Kapital tatsächlich zur Verfügung steht", so Rechtsanwältin Katja Fohrer, deren Kanzlei rund 200 geschädigte Anleger vertritt. "Das Geld war dann für einen Tag auf dem Konto, so dass die Bestätigung ausgestellt werden konnte. Anschließend wurden die Gelder mit Kenntnis der Raiffeisenbank wieder hin und her transferiert." Im strafrechtlichen Verfahren wurden die ehemaligen Vorstände der Bank bereits im Juni vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel schuldig gesprochen. Für die Vertreter der Raiffeisenbank ist der Fall damit jedoch noch nicht beendet. "Der Vorwurf, die Bank habe falsche Bestätigungen ausgefüllt, ist schlichtweg falsch. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die dies belegen", betont Ulrich Wastl, der mit zwei Rechtsanwaltskollegen die Raiffeisenbank vertritt. "Wir warten noch die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden dann in Revision gehen." Die würde bedeuten, dass der Bundesgerichtshof den Fall neu aufrollen müsste.

Im Zusammenhang mit der WABAG-Affäre steht auch Max Strauß im Fokus der Staatsanwaltschaft. Anfang November wurde gegen den Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Anklage erhoben. Als Anwalt der Wabag soll sich Strauß der Beihilfe zum Betrug mitschuldig gemacht haben. Seit Wochen liegt Strauß jedoch in einer Münchener Klinik und plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit.

http://www.merkur-online.de/regionen/muenchensued/52,212141.html

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