Beitrag 29 von 35 Beiträgen. |
Seite erstellt am 26.4.24 um 17:13 Uhr |
Verfasser: Renate Datum: Donnerstag, den 3. Februar 2005, um 20:04 Uhr Betrifft: Ausnahmegenehmigung für Winzer?
> Könnte man dann also sagen, dass die Passage in LuB keine Geltung hat, in der steht, dass man Wein trinken darf, den man selbst anbaut?
Wenn die noch Gültigkeit hätte, dann könnte doch jeder Winzer, der Mormone wird, frischfröhlich Wein nach Belieben trinken und hätte in weiterer Form auch kein Problem mit dem Wort der Weisheit, weil er ja eine - durch LuB bestätigte Ausnahmegenehmigung hätte.
LuB, Abschnitt 27
3. Darum gebe ich euch das Gebot, von euren Feinden weder Wein noch starkes Getränk zu kaufen;
4. darum sollt ihr von keinem Wein trinken, auÃer er sei von euch neu bereitet, ja, in diesem meines Vaters Reich, das auf Erden aufgerichtet werden soll.
5. Siehe, dies ist nach meiner Weisheit; darum wundert euch nicht, denn die Stunde kommt, da ich von der Frucht des Weinstocks mit euch auf Erden trinken werde, auch mit Moroni, den ich euch gesandt habe, um euch das Buch Mormon mit der Fülle meines immerwährenden Evangeliums zu offenbaren, und dem ich die Schlüssel des Berichts vom Holz Efraims übertragen habe;Wie vereinbart sich das auÃerdem dann mit den Rechten der anderen Mitglieder, die - da sie keinen Weinberg besitzen - keinen Wein trinken dürfen? Nun ja, die HLT-Kirche macht sich eben Sorgen um ihre Mitglieder, die - von ihren Feinden - vergifteten Wein trinken könnten, deshalb müssen aben alle Mitglieder dran glauben - als wenn es keine Brunnenvergifter geben würde.