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Beitrag 14 von 23 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 14:17 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi
Datum: Sonntag, den 30. Oktober 2005, um 16:28 Uhr
Betrifft: Das ist ja völlig

richtig, die Chance nutzen mehrere.

Das alles läuft aber nicht unter Kirchensteuer und hat in keinem Fall etwas damit zu tun, das die Nutzer jetzt "Staatskirchen" wären.

Ich kann auch die kath. Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen, da die bezahlten Beiträge sich nach der Lohnsteuer richten. Der Ausgleich der Beträge erfolgt aber dann nicht über das Finanzamt sondern, zumindest in Bayern, gesondert über das Kirchensteueramt.
Also das Finanzamt gibt das weiter und die gleichen aus. Das Finanzamt ist in dem Falle nur der Datensammler und Vermittler. Das wird aber auch überall anders gehandhabt, manche bekommen das über das Finanzamt zurück und das FA rechnet mit dem Kirchensteueramt ab.

supernova setzt ja das kassieren von "Gebühren" damit gleich, das die die einziehen auch eine Staatskirche und damit seriös sind.

Wie du bereits sagtest, die jüdischen Gemeinden nutzen das, wie einige andere auch, aber die würden ja nicht als Staatskirche bezeichntet werden.

Das sgagt aber nichts darüberaus ob die Kirche seriös ist, egal wie sie ihre Steuern kassiert oder wie oft ihre Würdenträger bei irgendwelchen Staatsempfängen sind usw.

Der Staat hat ja auch ein Gesetz geschaffen, da die Krankenkassen ihre Beiträge sofort vom Lohn einbehalten können. Das Prinzip dahinter ist ja das selbe - nichts anderes als das gesichert ist, das die Beiträge fließen.

Das ist aber auch eine Ausnahme in Deutschland, in Österreich z.B muß sich die Kirche sehr wohl alleine darüm kümmern wie sie an ihre Mitgliedsbeiträge kommt - auch die RRK und die Evangelischen Kirchen.

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