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Seite erstellt am 26.4.24 um 20:49 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi
Datum: Samstag, den 29. Oktober 2005, um 1:32 Uhr
Betrifft: Seit wann haben wir in

der BRD drei "Staatskirchen" ?

Also zuerst - Definition:

Als Staatskirche werden Kirchen bezeichnet, die von der Regierung zur offiziellen Religion des Staats bestimmt wurden oder vom Staat offiziell anerkannt sind. Diese Regelungen betreffen das ganze Staatsgebiet. Fälschlicherweise werden oftmalsdie Begriffe Staats- und Volkskirche synonym verwandt.
Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staats beschränken (z.B. Church of England, reformierte Kirche des Kantons Zürich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z.B. Katholische Kirche in Spanien und Belgien).
Historisch waren in vielen Fällen Staatsangehörigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar.
Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber ebenso an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausmaß der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z.B. in den deutschen Landeskirchen.

In der Reformationszeit wurde mit dem Prinzip cuius regio, eius religio (Wem das Land gehört, der bestimmt die Konfession) der Territorialherr ebenso der jeweilig oberste Kirchenherr. Mit dem Reichsabschied von Speyer 1526 ging die kirchliche Herrschaft in den protestantischen Gebieten von der katholischen Kirche auf die protestantischen Fürsten über, ab 1555 die gesamte kirchliche Rechtsprechung und die Einsetzungsrechte. Theologisch wurde die lutherische Kirche allerdings nicht vom Fürsten definiert.

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Dann gibt es NUR zwei Kirchen die man eventuell als Staatskirchen bezeichnen könnte die Römisch Katholische (die mit dem Papst und nicht irgend ein Ableger !!!!) und die Evangelische.

Denn für die zieht der Staat die Steuern ein - und zwar AUSSCHLIESLICH für diese beiden Kirchen und leitet sie weiter an das katholische und das evangelische Kirchensteueramt

Keine andere wie auch immer geartete Kirche hat das Privileg vom Staat seine Abgaben eingezogen zu bekommen !

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