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Verfasser: Rainer
Datum: Sonntag, den 6. November 2005, um 22:17 Uhr
Betrifft: Tatsachen

Regelmäßiger Besuch der Abendmahlsversammlung ist eine Voraussetzung zur Erlangung des Tempelscheins. In einer der Interviewfragen wird danach gefragt. In den einzelnen Klassen am Sonntag werden Anwesenheitslisten geführt, so dass der Bischof einen genauen Ãœberblick hat, wer in den Versammlungen fehlt. Da die Athmosphäre in einer Gemeinde aber sehr familiär ist, weiß man das natürlich auch ohne die Listen. Ob man dies jetzt als ’Anwesenheitspflicht’ bezeichnen kann, muß jeder selbst beurteilen.

Die Befragung Minderjähriger unterscheidet sich eigentlich nicht von den Fragen, die den Erwachsenen gestellt werden. Die vorformulierte Frage heißt "lebst du das Gesetz der Keuschheit" (oder so ähnlich). Nun kann es aber sein, daß sich der eine oder andere Bischof dazu inspiriert fühlt, noch etwas weiter nachzubohren und direkt das Thema Selbstbefriedigung anzusprechen. Und auch hier muß wohl jeder selbst beurteilen, ob diese Art der Befragung angebracht ist oder nicht. Ich würde jedenfalls mein Kind nicht alleine so einer Befragung aussetzen.

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