Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 6 von 9 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 5:28 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 24. März 2004, um 1:37 Uhr
Betrifft: Reden und Schweigen als Seelsorger

> Möglich wären nur innerkirchliche Sanktionen gegen den Pfahlpräsidenten, wenn die Satzung eine Schweigepflicht vorsieht, was jedoch bei der HLT-Kirche nicht der Fall sein dürfte.

Das ist tatsächlich nicht der Fall. Aber selbst wenn ... Recht bekommt doch sowieso immer der ranghöhere Priestertumsträger.

Die Satzung heißt bei einer KdöR übrigens Verfassung, und ich denke nicht, dass es Sinn und Zweck dieser Verfassung ist, dass diese von einer KdöR vor ihren eigenen Mitgliedern geheim gehalten wird, wie die HLT-Kirche dies tut.

> War der Pfahlpräsident jedoch wie Du sagst nicht als Seelsorger sondern als Chef tätig, wird die Sache interessant. Denn möglicher Weise kommt dann § 203 II 1 Nr. 3 StGB i.V.m. § 203 V StGB in Betracht für eine Anklage.

Hätte das BAG einen solchen Sachverhalt dann aber nicht von sich aus würdigen müssen, wenn es darauf abstellt, dass der Pfahlpräsident des Klägers in dem Moment nicht als sein Seelsorger tätig war?

> > Komplizierter wird es allerdings bei der Frage, wann ein HLT-Geistlicher eine Eigenschaft als Seelsorger wahrnimmt.

> > Und noch eine Frage: Wann sind HLT-Geistliche zur Anzeige einer Straftat verpflichtet, auch wenn die Kenntnis darüber in der Eigenschaft als Seelsorger erlangt wurde?

Zwei Fragen, die bislang offen geblieben sind.

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da das maximale Themenalter erreicht wurde.

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de