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Verfasser: lennard
Datum: Freitag, den 26. März 2004, um 12:34 Uhr
Betrifft: Problematik KdöR nur in einem Bundesland

>Damit sagst du also, dass die HLT-Kirche in 14 Bundesländern tatsächlich illegal operiert, wenn sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts auftritt, Spenden nicht versteuert und steuerreduzierende Spendenquittungen ausstellt.
Dazu schreibt Ehlers in Sachs Art. 140 Rn. 20b:

Mit der Verleihung in einem Bundesland  ist die Religionsgemeinschaft in allen Bundesländern rechtsfähig. Die mit dem Körperschaftsstatus verliehenen grundrechtlichen Befugnisse dürfen sie nur in dem jeweils verliehenden Bundesland wahrnehmen. Sollen die Befugnisse auch auf ein anderes Bundesland ausgedehnt werden, kommt eine Zweitverleihung in Betracht.

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