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Seite erstellt am 26.4.24 um 23:43 Uhr |
Verfasser: lennard Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 22:49 Uhr Betrifft: nicht verhaftet, aber
>dass man gleich verhaftet wird, wenn man auf Kirchenparkplätzen Flugblätter unter die Scheibenwischer heftet, dazu müsste ja erst ein Mal ein Verbot ausgesprochen worden sein, meine ich.
Man kann jedoch auf zukünftiges Unterlassen verurteilt werden, wobei dann u.U. die Gerichtskosten der Gegenseite zu tragen sind. Deshalb sollte man vorsichtig sein, wenn es um das Betreten von Kirchengrundstücken zwecks Verteilug von Flugblättern geht. Das Verteilen könnte als Grundstücksbeinträchtigung ausgelegt werden (§ 1004 BGB).