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Beitrag 8 von 13 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 16:33 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 22:44 Uhr
Betrifft: kein Problem

Das Verteilen von Flugblättern auf dem öffentlichen Gehweg stellt kein Problem dar. Jedenfalls kann die Kirche dies grundsätzlich nicht untersagen, solange die Flugblätter von der Meinungsfreiheit noch erfasst werden. Regelmäßig braucht der Verteiler nicht einmal für das Verteilen von Meinungskundgaben auf Bürgersteigen und Fußgängerzonen eine Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn aufgrund des Verteilens von Flugblättern der Verkehr nicht behindert wird.

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