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Verfasser: lennard Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 22:44 Uhr Betrifft: kein Problem
Das Verteilen von Flugblättern auf dem öffentlichen Gehweg stellt kein Problem dar. Jedenfalls kann die Kirche dies grundsätzlich nicht untersagen, solange die Flugblätter von der Meinungsfreiheit noch erfasst werden. RegelmäÃig braucht der Verteiler nicht einmal für das Verteilen von Meinungskundgaben auf Bürgersteigen und FuÃgängerzonen eine Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn aufgrund des Verteilens von Flugblättern der Verkehr nicht behindert wird.