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Verfasser: lennard
Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 8:34 Uhr
Betrifft: Das Verteilen von Flugblättern

Man sollte es natürlich tunlichst vermeiden, diese Flugblätter auf Privatgrundstücken der Kirche zu verteilen, da man sonst Gefahr läuft, privatrechtlich verfolgt zu werden. Daher gilt für solche Aktionen, dass die Verteilung nur an öffentlichen Plätzen erfolgen sollte. Die Meinungsfreiheit wird grundsätzlich nur dort gewährleistet. Der Eigentümer eines Privatgrundstückes genießt umfangreichen Schutz, der soweit reichen kann, dass er die Meinungsfreiheit vollkommen verdrängt, zumal dieses Freiheitsrecht nur zwischen Bürger und Staat und nicht zwischen Privaten gewährleistet wird. Wer vorhat, die Flugblatter an parkende Autos anzubringen, die auf einem Parkplatz stehen, welcher im Privateigentum der Kirche steht, muss damit rechnen, dass die Kirche gerichtliche Maßnahmen zur Unterlassung und Beseitigung erwirken wird und das kann durchaus teuer für den Betreffenden (den Verteiler) werden.

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