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Verfasser: Martin007 Datum: Montag, den 11. Juli 2005, um 12:31 Uhr Betrifft: Straftat
>Solche Hohen Rats Gerichtsverfahren führen aber dazu, daà weder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird noch dieser Akteneinsicht gewährt wird. Somit machen sich Pfahlpräsidentschaft und Hohe Räte nach bundesdeutschen Recht mitschuldig.