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Seite erstellt am 27.4.24 um 4:14 Uhr |
Verfasser: Martin007 Datum: Dienstag, den 30. August 2005, um 7:46 Uhr Betrifft: Warteschleife
>Wenn es um die Wiederherstellung der Tempelbündnisse geht, muss der Betreffende auch einen Brief an die Erste Präsidentschaft schreiben um seine Umkehr darzulegen.
Die Wiederherstellung der Tempelbündnisse kann lange dauern, da es auch posthum geschehen kann. In früheren Jahren gab es hier eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren.
Heute wird ein Tempelarbeiter (nicht Tempelmissionar!) auch bei "nicht schuldhafter" Scheidung für mindestens 7 Jahre in dieser Berufung gesperrt.