Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 4 von 14 Beiträgen.
Seite erstellt am 28.3.24 um 20:20 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Sonntag, den 28. August 2005, um 23:08 Uhr
Betrifft: Schwere Fragen

>Sofort bei bekannt werden oder muss erst noch ein Kirchengericht einberufen werden?
Soweit ich gehört oder gelesen habe, muss stets ein Kirchengericht über eine Exkommunikation bei den Mormomen entscheiden. Es muss nämlich zunächst geklärt werden, ob der Unzüchtige auch tatsächlich schuldig ist, sprich ob er die böse böse Tat auch tatsächlich begangen hat. Es könnte ja sein, dass die Denunzianten gelogen haben. Und jemanden wegen einer Lüge eines Denunzianten auszuschließen wäre bestimmt nicht im Sinne der mormonischen Gerechtigkeit Gottes, oder ?

>Ferner wüsste ich gern, ob es eine Mindestwartezeit bis zur Wiedertaufe gibt
Ein Jahr ist doch bei den HLTs so beliebt um Neulinge zu testen. Warum sollte die einjahresfrist nicht auch für böse Übertreter gelten? Aber bin mir nicht ganz sicher. Nur so ein Gefühl...

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