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Verfasser: Rainer
Datum: Sonntag, den 12. Juni 2005, um 2:12 Uhr
Betrifft: an Gustl

>Sozialhilfeempfänger dürfen in unserer Gemeinde keinen Zehnten zahlen, das ist Anordnung der Gemeindepräsidentschaft und rechtlich abgeklärt.

Nach der Lehre der Kirche kann eine Segnung nur derjenige empfangen, der das Gesetz befolgt, auf dem sie beruht. Wie soll der Sozialhilfeempfänger je aus seiner Misere wieder herauskommen, wenn er das dazu verhelfende Gesetz nicht befolgt?

>Die Formulierung "nicht vom Zehnten befreit" kommt mir seltsam vor,

Die Formulierung ist nicht seltsam, sondern logisch. Einmal jährlich wirst du vom Bischof gefragt, ob du deinen vollen Zehnten gezahlt hast. Beantwortest du diese Frage mit ’Nein’, wirst du wohl deinen TS abgeben müssen - es sei denn, du bist ’vom Zehnten befreit’. So muss z. B. ein Missionar von dem Geld, das er zur Finanzierung seiner Mission bekommt, keinen Zehnten zahlen und bekommt trotzdem einen Tempelschein.

>schließlich ist der Zehnte eine freiwillige Abgabe und niemand kann mich dazu verpflichten oder befreien

Ja, das ist wie bei allen anderen Dingen in der Kirche auch: Berufungen, Ansprachen, Gebete in Versammlungen usw.

>Mein Richter ist einzig und allein der Herr Jesus Christus.

Na ja, im Moment sind wir ja noch hier und da ist halt der Bischof dein Richter. Ob du es nun glauben willst oder nicht, es gibt Fälle, wo einem Sozialhilfeempfänger der TS verwehrt wurde, weil der Zehnte nicht gezahlt wurde. Wenn du ein stark gläubiges Mitglied der Kirche bist, dann kann das ganz schön weh tun. Vor allem, wenn z. B. in dieser Zeit ein Familienangehöriger im Tempel heiratet und du darfst nicht dabei sein. Und dies war, wie bereits gesagt, nicht die Einzelentscheidung eines Bischofs, sondern des zuständigen Gebietspräsidenten. Da stehst du dann und hast das Gefühl, ein guter Mensch zu sein, aber es haftet ein Makel an dir. Aber eigentlich ist die Rechnung ja so einfach, dass es schon ein Zweitklässler (oder ein PV-Kind) beherrscht: kein Zehnter - kein Segen.

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