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Seite erstellt am 26.4.24 um 14:14 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Renate
Datum: Mittwoch, den 13. Oktober 2004, um 18:43 Uhr
Betrifft: Geschichtenerzähler

> Mit zwei Doktorentiteln bekommt man keine Professorenstelle. München liegt schließlich weder in den USA noch in Österreich.

Nur mal so zur Info - auch in Österreich bekommt man nur aufgrund von auch nur einem Doktortitel nicht automatisch eine Professur. Dazu bedarf es schon einer Habilitation. Zumindest ausschließlich, soweit es die philosophische, technische und naturwissenschaftliche Fakultät betrifft. Im Bereich Kunst wird eine Professur auch durch das Wissenschaftsministerium vergeben, ähnlich wie in Deutschland. So kann z. B. ein Künstler aufgrund seiner Leistungen und Verdienste, einen Lehrstuhl und damit den Titel Universitätsprofessor erhalten.

Zu deinen Ausführungen in deinem Beitrag "Also genauer" auf deine abschließende Frage:

> Sind damit alle Klarheiten beseitigt?

Allerdings. Es war niemals unklarer.;-)  Denn es ging in deinem ersten Beitrag eigentlich gar nicht um die korrekte Titel- und Namensnennung, sondern um die Titeln "Professor" und "Doktor" und den Anspruch auf einen Lehrstuhl. So wurde eine Frau Dr. Dr. Specht in dem Beitrag von jimbob als "Professor" bezeichnet. Umgangssprache für "Univ. Prof. Dr. Dr. Gertrud Specht" - falls es diese Person in dieser Form überhaupt gibt. Ich denke da eher, es handelt sich um eine Kirchenlegende.

Noch ein Beispiel: Wenn man bei uns in der Umgangssprache jemanden als Professor(in) bezeichnet, meint man damit, entweder eine Person, die einen Lehrstuhl innehat, oder an einem Gymnasium unterrichtet, oder einen Ehrentitel erhalten hat. Die Lehrkräfte eines Gymnasiums tragen hier  umgangssprachlich die Bezeichnung - nicht den Titel - Professor(in), ohne deshalb Anspruch auf eine Professur an einer Hochschule zu haben, Die hat ausschließlich ein "Univ. Prof." (korrekte Schreibweise vor den anderen Titeln und dem Namen) Dann gibt es noch die Verleihung des Titels Professor für besondere Verdienste, durch das Wissenschaftsministerium.

"Professor" und "Universitätsprofessor" sind also zwei paar Schuhe und nur die zweite Bezeichnung bedeutet, dass man eine Professur innehat oder hatte. Denn diesen Titel behält man dann auf Lebenszeit.

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