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Seite erstellt am 23.4.24 um 14:16 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Mittwoch, den 13. Oktober 2004, um 16:41 Uhr Betrifft: Also genauer
Das war natürlich etwas kurz gefasst und nur auf den Umstand bezogen, dass dem Namen kein Prof. vorgestellt war, später aber von Professorin gesprochen wurde.
In Deutschland kann man natürlich auf zwei Arten Professor werden: durch Habilitation oder durch Berufung eine Landesregierung auf eine Professorenstelle einer Hochschule. In beiden Fällen darf man dann den akademischen Titel Prof. führen, im ersten Fall sogar Prof. habil. Bei der Namensnennung lässt man entweder die akademischen Titel weg oder man nennt sie vollständig (zumindest aber den höchsten). Dr. Soundso hat also niemals einen Professorentitel, dann würde man nämlich immer sagen Prof. Dr. Soundso, Prof. Soundso oder nur Herr/Frau Soundso, aber nicht anders.
Sind damit alle Klarheiten beseitigt?