Beitrag 50 von 97 Beiträgen. |
Seite erstellt am 4.5.24 um 9:28 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Mittwoch, den 24. Februar 2010, um 12:42 Uhr Betrifft: Das As im Ãrmel vor dem Jüngsten Gericht
> Du weiÃt ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!
Nein, aber wenn man nachweislich verrückt ist, wird einem zumindest verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Dieses As werde ich stets im Ãrmel behalten.