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Beitrag 17 von 33
zum Thema Mein bester Freund
Seite erstellt am 26.4.24 um 5:13 Uhr
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Verfasser: Gunar
Datum: Freitag, den 27. Oktober 2000, um 23:48 Uhr
Betrifft: Deine Ansicht ist auch nicht gerade repräsentativ für die HLT

Du meinst also, Zwang kann nicht im Sinne Gottes sein? Bist Du denn der Meinung, daß Liebes- bzw. Segensentzug keine psychologische Zwangsmaßnahme darstellt? Offenbar versuchst Du Dich hier aus der offiziellen Politik der HLT-Gemeinschaft herauszuwinden, deshalb zitiere ich für Dich das „Handbuch Anweisungen für die Kirche“:

> Die Erste Präsidentschaft hat gesagt:

> "Ein Kind hat ein Anrecht darauf, im Bund der Ehe geboren zu werden und von Eltern aufgezogen zu werden, die ihm Liebe, Unterstützung und die Segnungen des Evangeliums zuteil werden lassen.

> Jede Anstrengung ist zu unternehmen, um denen, die ein außereheliches Kind zur Welt bringen, zu helfen, dass sie zu einer ewigen Familie gehören. Wenn die Aussichten auf eine gute Ehe unwahrscheinlich sind, soll unverheirateten Eltern nahegelegt werden, das Kind zur Adoption freizugeben, und zwar durch den Sozialdienst der Kirche. ...

> Den unverheirateten Eltern, die nicht heiraten, sollte nicht geraten werden, das Kind im Rahmen der Umkehr oder aus Fürsorgepflicht für das eigene Kind zu behalten. Im allgemeinen sind unverheiratete Eltern nicht imstande, das stabile fürsorgliche Umfeld zu schaffen, das für das Wohlergehen des Kleinkinds unerlässlich ist.

> Bei der Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben, sollten die Interessen des Kindes an oberster Stelle stehen. Die Freigabe des Kindes zur Adoption macht es unverheirateten Eltern  möglich, das zu tun, was für das Kind am besten ist, und stellt allen Betroffenen die Segnungen des Evangeliums in Aussicht." (Brief von der Ersten Präsidentschaft vom 15. Juni 1998

Ich möchte zusammenfassen, was ich an diesen höchst offiziellen Richtlinien in diesem Zusammenhang zu bemängeln habe.

1. Kind hat Anrecht ... im Bund der Ehe ... Segnungen des Evangeliums — in anderen Worten, wenn es ohne verheiratete Eltern und/oder ohne HLT-Lehre aufwachsen muß.

2. Jede Anstrengung unternehmen ... zu ewiger Familie gehören — absolut unbeschränkter Einsatz wird hier gefordert

3. unverheirateten ... nahegelegen ... das Kind zur Adoption freizugeben ... im Rahmen der Umkehr oder aus Fürsorgepflicht — klare Anweisung mit zugehörigem Druckmittel

4. nicht raten, das eigene Kind zu behalten ... Adoption ... durch den Sozialdienst der Kirche ... stellt allen Betroffenen die Segnungen des Evangeliums in Aussicht — deutliche Anweisung für Beratung, Segnungen nur bei Einhaltung möglich.

Ich würde meinen, daß hier sehr wohl psychologischer Zwang auf der Grundlage theologischer Machtanmaßung (Sprachrohr Gottes) ausgeübt wird. Es wird mit Appellen an die Rechte Dritter (des Kindes), an das Gewissen (durch Hinweis auf die notwendige Buße für die Übertretung) und an Zukunftsängste (Segnungen in Aussicht oder nicht) gearbeitet, den „Beratern“ wird ein klarer Weg vorgegeben, zu dessen Durchsetzung ihnen alle Mittel offengelassen werden.

Du sagtest
> Der springende Punkt ist, daß man jedem seine Wahl lassen muß
und auch wenn ich Dir hierin zustimme, so ist es doch nicht der von der HLT beschrittene Weg. Und über Mitschuldigkeit mag man dann ganz neu diskutieren.

Gunar

PS: Ich denke nicht, daß die normalen Umgangsformen in Baden-Württemberg so anders sind als in Sachsen, aus diesem Grunde möchte ich Dich einfach an diese erinnern. Du hast doch nicht ernsthaft eine Antwort zu derartigen Fragen erwartet, noch dazu in einem Diskussionsforum? Das wäre nämlich mächtig naiv von Dir.

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