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Verfasser: Sigi Datum: Donnerstag, den 5. Februar 2004, um 16:28 Uhr Betrifft: Disziplinarverfahren
Hallo zunächst an alle Mitglieder dieses Forums. Meine Kurzvorstellung: Ich heiÃe Siegfried, war über 30 Jahre lang aktives Mitglied und bin im Herst 2002 ausgetreten. Wer mehr über mich wissen will, frage einfach.
Zum Disziplinarverfahren des Hohen Rates. Aus meiner Erfahrung - ca. fünf Gerichtsverhandlungen - läuft es so ab: Es wird vom Pfahlpräsidenten einberufen, wenn er entsprechende Ãbertretungen feststellt. Er - oder seine Ratgeber - verlesen zunächst die Anklage.
Die Hohen Räte werden zu zwei Gruppen je sechs ausgelost, die für und gegen den Betroffenen sprechen sollen Sie können im Prinzip alles fragen, was sie wollen. AnstöÃige Fragen oder solche, die zu detailliert sind sollen bei sexuellen Ãbertretungen jedoch nicht gestellt werden. Der beste Verteidiger ist sich der Angeklagte in der Regel selbst. Er darf übrigens auch Zeugen zu seiner Entlastung mitbringen. weitere Zeugen lädt der PP ein.Wie bei allem in der Kirche hat der Führer - hier PP - das letzte Wort, er fällt das Urteil mit seinen Ratgebern. Dauer: Die Prozesse, die ich erlebt habe, dauerten zwischen einer halben und eineinhalb Stunden.
Die ganze Sache ist wowieso ein Witz. Ich fand diese Veranstaltungen immer zutiefst widerwärtig und menschenunwürdig. Sie haben niemandem genutzt und hatten nur Einschüchterungsfunktion. Dazu kommt, dass der PP Kläger und Richter in einer Person ist, die Fragen meist dumm und entwürdigend waren und sich sowieso niemand gewagt hat, der Pfahlpräsidentschaft zu widersprechen. Schon damals - in meiner aktiven Zeit - war ich der Ansicht, dass diese schmierigen Veranstaltungen ersatzlos gestrichen werden müssen. Ein gutes Gespräch unter vier Augen erreicht mit Sicherheit mehr. Es wird damit mehr Schaden als Nutzen angerichtet.
Besonders entwürdigend fand ich es, wenn Frauen vor 15 Männern über ihre sexuellen Ãbertretungen reden muÃten. Zutiefst abartig!
Im Ãbrigen rate ich jedem, er austreten will, sich auf ein Disziplinarverfahren auf keinen Fall einzulassen. Ich habe in meiner Austrittserklärung mit einer Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede gedroht, falls der PP so ein Verfahren ansetzt. Das ist juristisch durchaus begründet. Damit war die Sache vom Tisch.
Siegfried